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Gerade der zuletzt genannte Punkt wies noch Unklarheiten auf und führte vermehrt zu Rückfragen seitens der Betriebe. Vor kurzem konnte dieser Punkt nochmals konkretisiert werden:
Nach derzeitigem Stand werden nahezu alle Gemarkungen im Hessischen Ried als § 13 Gebiete („rote Gebiete“) eingestuft. Der verpflichtende Anbau einer Zwischenfrucht vor einer Sommerung muss daher in den betreffenden Gemarkungen bereits in diesem Herbst erfolgen.
Bis zum Jahresende soll eine Überarbeitung (Binnendifferenzierung) der § 13-Gebiete erfolgen. Daher ist es möglich, dass im Laufe des Jahres 2021 die zusätzlichen Anforderungen nicht mehr in allen Gemarkungen des WRRL-Beratungsgebietes umgesetzt werden müssen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden sobald sich Neuerungen zu den Gebietskulissen aus der Binnendifferenzierung ergeben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Neben den bisher genannten Vorgaben, die für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland gelten, gibt es weitere zusätzliche Anforderungen für die §13-Gebiete („rote Gebiete“). Diese Regelungen gelten erst ab dem 01.01.2021 und betreffen derzeit fast alle Gemarkungen im Hessischen Ried:
- Von der bereits zuvor beschriebenen berechneten Gesamtsumme des Stickstoff-Düngebedarfs im Betrieb müssen 20 % abgezogen werden. Diese um 20 % reduzierte betriebliche Menge darf nicht überschritten werden. Der Abzug wird folglich nicht schlagbezogen, sondern über die gesamte Betriebsfläche berechnet.
- Die mit organischen Düngern und Wirtschaftsdüngern ausgebrachte Stickstoffmenge pro Jahr darf 170 kg N/ha auf einem Schlag oder einer Bewirtschaftungseinheit nicht überschreiten.
- In den roten Gebieten gelten ab dem 01.2021 verlängerte Sperrfristen:
- Zudem gelten für eine Herbstdüngung strengere Auflagen. Zu den Kulturen Winterraps, Wintergerste und zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung darf im Herbst nicht mehr gedüngt werden. Von dieser Vorgabe gibt es jedoch zwei Ausnahmen:
- Zu Winterraps dürfen weiterhin die bereits geltenden 30 kg Ammoniumstickstoff bzw. 60 kg Gesamtstickstoff ausgebracht werden, falls mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Nmin-Gehalt unter 45 kg N/ha liegt.
- Zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung dürfen Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost bzw. Champost bis zu einer maximalen Menge von 120 kg Gesamtstickstoff pro Hektar ausgebracht werden.
- In der Zeit vom 1. September bis zum 30. September dürfen auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau mit flüssigen organischen Düngern, flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gärresten (nach aktuellem Stand in Hessen auch feste Gärreste) maximal 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar ausgebracht werden.
- Bei Flächen in Gebieten mit mehr als 550 mm Niederschlag pro Quadratmeter im langjährigen Mittel dürfen Sommerungen (Aussaat oder Pflanzung nach dem 01.02.) nur mit Stickstoff gedüngt werden, wenn zuvor im Herbst eine Zwischenfrucht angebaut und diese bis zum 15. Januar stehen gelassen wurde. Welche Flächen das im Hessischen Ried betrifft bzw. welche Daten dafür herangezogen werden, ist derzeit noch nicht näher definiert. Wurde die Vorkultur nach dem 01. Oktober geerntet, muss danach jedoch keine Zwischenfrucht angebaut werden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Abbildung 1 zeigt die erfassten Nitratgehalte im Beregnungswasser im Hessischen Ried. Die orangefarbenen Balken entsprechen dem mittleren Nitratgehalt aller Analysen, die von der WRRL Beratung in den Jahren 2019 und 2020 erfasst wurden. Die grauen Vierecke markieren den höchsten und den niedrigsten Nitratgehalt. Im Mittel liegen die Nitratgehalte mit Werten deutlich unter 20 mg NO3¯/l relativ niedrig. Jedoch konnten vereinzelt Werte mit bis zu 85 mg NO3¯/l festgestellt werden. Bei entsprechend hohen Wassergaben sollte daher der N-Gehalt des Beregnungswassers für die Düngeplanung Berücksichtigung finden.
Abbildung 1: NO3¯Gehalte im Beregnungswasser im Hessischen Ried
Wir bieten Ihnen gerne an, Ihr Beregnungswasser für Sie kostenlos auf Nitrat zu analysieren.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse an einem Schnelltest Ihres Beregnungswassers.
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei einem Feldtag der WRRL-Beratung am 11.09.2019 in Gräfenhausen wurde sich unter anderem dem Thema Einstellung von Düngerstreuern angenommen. Als Referent stellte Herr Ulrich Lossie von der DEULA Nienburg GmbH anhand von verschiedenen Düngerstreuern einfache Möglichkeiten zur Optimierung des Streubilds vor.
Die wichtigsten Punkte dazu haben wir Ihnen in unten beigefügtem Bericht nochmal kurz zusammengefasst:
Bei Interesse an einer Streubildanalyse können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren.