Wasser ist ein Allgemeingut und der Ursprung allen Lebens. Daher sollte jeder Bürger zunächst prüfen, welchen Beitrag er selbst zum Schutz unserer Gewässer beitragen kann. So begonnen versachlicht sich die Diskussion um Wasserverschmutzung, denn jeder Deutsche verunreinigt täglich durchschnittlich 120 Liter Trinkwasser. Der größte Teil davon wird zur Beseitigung unseres Schmutzes verbraucht und der geringste Teil nur zum Trinken.

Wer hat vor diesem Hintergrund das Recht, die Landwirtschaft pauschal für die schlechte Wasserqualität in der Region zu verurteilen, und – wo kommt sauberes Wasser her?

Trinkwasser sammelt sich in großen Mengen unter Ackerland, welches als Biofilter Umweltgifte, sauren Regen, Kerosin der Weltreisenden oder belasteten Feinstaub aus dem Regenwasser entfernt. Das funktioniert aber nur recht gut, weil Landwirte  der Versauerung der Ackerböden durch regelmäßige Kalkdüngung entgegenwirken und damit die Filtereigenschaften der Böden stabilisieren.  Weiterhin wird durch den Anbau und die Ernte von Kulturpflanzen sowie den Anbau von Zwischenfrüchten mineralisierender Stickstoff in der Oberkrume der Böden gehalten und zum Teil  über das Erntegut abgefahren. Unter Ackerland ist die Sickerwasserspende an das Grundwasser erheblich größer als unter Grünland oder unter Wald.

Landwirtschaftliche Nutzung der Ackerböden macht Regenwasser zu Trinkwasser. Entlohnt werden die Landwirte dafür nicht.

Wenn man den Böden Nährstoffe entzieht, dann muss man diese dem Boden auch wieder zurückgeben. Nur so können sie die Filterfunktion durch Bodenflora und Bodenfauna aufrechterhalten. Organische Dünger, dazu gehören auch Gülle und Gärreste, sind wesentliche Elemente im Kreislaufsystem. Sie sind nachhaltig verfügbar, ressourcenschonend und stellen nebenbei auch noch unsere Ernährung sicher.

Höchstwertige Nahrungsmittel sollen  zu europaweit niedrigsten Preisen bereitgestellt werden. Das ermöglicht Luxuskonsum und daraus resultiert wirtschaftliches Wachstum. Und aus Wachstum entsteht noch mehr Wohlstand.

Billige Nahrungsmittel sind des Volkes Wille –  oder warum sonst kaufen so viele Bürger beim Billigdiscounter ein?

Die Erzeugung von Nahrungsmitteln  zu niedrigem Preis ist nur auf großen Flächen und in großen Ställen möglich. Das ist staatlich auch gewollt, wird gefördert und macht unsere Gesellschaft satt. Eine satte und nach Wohlstand strebende Gesellschaft ist eben berechenbarer als eine hungrige.

Die Veränderung der Agrarstrukturen ist durchaus eine Herausforderung für die Landwirtschaft. Dazu zählen auch die lokal höheren Mengen an organischen Düngern. Jedoch allein aus wirtschaftlicher Sicht ist es notwendig, die Düngung an den Nährstoffentzug durch die Kulturpflanzen anzupassen. So vermeiden die Landwirte gleichzeitig eine zusätzliche N-Belastung des Grundwassers durch den Kulturpflanzenanbau.        

Was hohe Nitratgehalte im Grundwasser betrifft, so ist in jedem Fall ein belastbares geologisches Gutachten Grundvoraussetzung zur Ursachenermittlung. Höchst vorsorglich besteht für Landwirte die Möglichkeit, den natürlichen N-Eintrag in das Grundwasser durch Zwischenfruchtanbau und N- Düngung unterhalb einer optimalen Nährstoffversorgung der Feldfrüchte  zu  reduzieren. Dann filtert der Boden noch besser.

Ob das auch ohne Kostenbeteiligung der Wasserverbraucher/ Verschmutzer erfolgen sollte, muss in Anlehnung an den Nutzen für die Gesellschaft genau hinterfragt werden.

Eines gilt es aber auf jeden Fall festzuhalten: Bevor man praktizierenden Landwirten polemisch unterstellt, dass sie das Grundwasser absichtlich vergiften, sollte sich jeder Kritiker sachkundig machen. Anschließend können Argumente ausgetauscht werden und man könnte auch gemeinsam weitere Verbesserungen erarbeiten. Das wäre zielführend.

Allein Landwirte können die Filterfunktion der Flächen sicherstellen – und nebenbei auch die Gesellschaft satt machen. Menschen, die sich nicht um das tägliche Brot sorgen müssen, können ihre Umwelt aufmerksam beobachten und sich einbringen wann immer sie es wollen. Das ist Lebensqualität, bereitgestellt von Landwirten für alle Bürger.

Eine Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Fuldaer Land“ zur Diskussion um das Wasserschutzgebiet Großenlüder

Dr. H. Kimpel-Freund, GF WBV Fulda

am  01.03.2010 ist die Neuregelung des Wasserrechts in Kraft getreten.
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Die Neuregelung des Wasserrechts  -  § 39 WHG Gewässerunterhaltung

Von Rechtsanwältin Marion Meyer, Wasserverbandstag e.V. , Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover

Solange der Mensch umherzog und seinen Lebensunterhalt als Jäger, Fischer und Sammler sicherte, war er auf die Gestaltung der Landschaft nicht angewiesen. Als er sesshaft wurde und seinen Lebensunterhalt an Ort und Stelle sichern musste, war es zwingend notwendig, mit der Kultivierung des Landes zu beginnen, um Ackerland und Weideflächen zur Besiedlung von Land zu gewinnen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Kultursicherungsmaßnahmen waren Be- und Entwässerungsmaßnahmen, die die entsprechenden Siedlungen mit Wasser versorgen mussten und zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erträge notwendig waren.
Die Schaffung und Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses der vorhandenen Wasserläufe war zwingend geboten, um diese  Ziele zu erreichen und vor allem um Schaden durch das fließende Wasser zu vermeiden.. Das erreichte man durch Beseitigung von Abflusshindernissen. Mit diesen Maßnahmen wird seit Jahrhunderten der Begriff der Gewässerunterhaltung verbunden. Wesentlicher Kern der

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         Finanzminister           
Treffen mit dem Hessischen Finanzminister 2015   
                                                                   




 




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