am  01.03.2010 ist die Neuregelung des Wasserrechts in Kraft getreten.
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Die Neuregelung des Wasserrechts  -  § 39 WHG Gewässerunterhaltung

Von Rechtsanwältin Marion Meyer, Wasserverbandstag e.V. , Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover

Solange der Mensch umherzog und seinen Lebensunterhalt als Jäger, Fischer und Sammler sicherte, war er auf die Gestaltung der Landschaft nicht angewiesen. Als er sesshaft wurde und seinen Lebensunterhalt an Ort und Stelle sichern musste, war es zwingend notwendig, mit der Kultivierung des Landes zu beginnen, um Ackerland und Weideflächen zur Besiedlung von Land zu gewinnen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Kultursicherungsmaßnahmen waren Be- und Entwässerungsmaßnahmen, die die entsprechenden Siedlungen mit Wasser versorgen mussten und zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erträge notwendig waren.
Die Schaffung und Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses der vorhandenen Wasserläufe war zwingend geboten, um diese  Ziele zu erreichen und vor allem um Schaden durch das fließende Wasser zu vermeiden.. Das erreichte man durch Beseitigung von Abflusshindernissen. Mit diesen Maßnahmen wird seit Jahrhunderten der Begriff der Gewässerunterhaltung verbunden. Wesentlicher Kern der

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