Die diesjährige Nacherntebeprobung in Getreide wurde vom 25.07. bis 09.08.24 auf insgesamt 21 Flächen durchgeführt. Abbildung 1 zeigt die Nmin-Werte als Mediane in den einzelnen drei Bodenschichten nach der Ernte von Winterbraugerste und Winterweizen.

Der Gesamt-Nmin nach Getreide liegt in diesem Jahr bei 37 kg N/ha. Der größte Anteil an Nmin ist in der obersten Bodenschicht zu finden.

Abbildung 1: Nmin-Werte nach der Getreideernte. Dargestellt sind die Mediane der einzelnen Bodenschichten unterteilt nach Kulturen. Zusätzlich ist das Minimum und das Maximum abgebildet. Die Zahl in den Säulen entspricht der Anzahl der beprobten Flächen.

Beim Vergleich der Nachernte-Nmin-Werte zwischen Winterbraugerste und Winterweizen fällt auf, dass der Nmin-Gehalt nach Winterbraugerste mit 40 kg N/ha höher ist als nach Winterweizen mit 36 kg N/ha. In den Jahren zuvor wurde bei der Nacherntebeprobung stets nach Winterweizen ein höherer Nmin-Wert gemessen. Diese Umkehrung lässt sich vermutlich auf den vergleichsweise geringen Winterbraugersteertrag mit folglich geringeren Nährstoffentzügen zurückführen. Der Gersteertrag lag bei durchschnittlich 62 dt/ha und damit um 10 dt/ha niedriger als bei den Nacherntebeprobungsflächen im letzten Jahr. Ein Hauptgrund für den Ertragsrückgang bei Wintergerste dürften die nicht optimalen Wachstumsbedingungen sein (nasser Winter und nasses Frühjahr mit erhöhtem Krankheitsdruck). Der Weizen hingegen erzielte mit durchschnittlich 79 dt/ha einen etwas höheren Ertrag als im letzten Jahr. Allerdings wurden in diesem Jahr mit durchschnittlich 11,2 % RP deutlich niedrigere Eiweißgehalte erreicht als im Vorjahr. Trotz des Mehrertrags konnte daher für Weizen in etwa der gleiche durchschnittliche Nährstoffentzug durch das Korn (ca. 133 kg N/ha) als im Vorjahr ermittelt werden.

Anzumerken ist auch, dass auf zwei der untersuchten Wintergersteflächen bereits eine Bodenbearbeitung vor der Probennahme durchgeführt wurde. Ein moderater Anstieg des Nmin-Werts durch N-Mineralisation im Oberboden durch die erfolgte Bodenbearbeitung ist daher auf diesen beiden Flächen nicht auszuschließen. Der maximale Nmin-Wert von 63 kg N/ha nach Wintergerste wurde auf einer der beiden Flächen gemessen.

Der niedrigste gemessene Nmin-Gehalt nach Wintergerste liegt bei 20 kg N/ha. Diese Fläche wurde verhältnismäßig moderat gedüngt (60 kg N/ha).

Nach Winterweizen konnte eine große Spannweite in den Nachernte-Nmin-Werten beobachtet werden. Das Minimum nach Weizen liegt bei 12 kg N/ha und das Maximum bei 84 kg N/ha. Ein Grund hierfür dürften die ebenfalls sehr weit auseinanderliegenden N-Düngemengen (120-229 kg N/ha) sein.  Der Maximalwert wurde auf einer Fläche mit sehr hoher N-Düngung (229 kg N/ha) gemessen. Zudem erfolgte eine vergleichsweise hohe Ährengabe. Es ist daher offensichtlich, dass der Weizen diese Stickstoffmenge nicht in Gänze verwerten und in Ertrag und Rohprotein umwandeln konnte.

Die Erfahrung der WRRL-Beratung zeigt, dass eine Ährengabe nicht zwangsläufig zu hohen Proteingehalten führt. Auf sieben von elf Flächen unter Winterweizen wurde eine Ährengabe gegeben. Zum Vergleich: im Vorjahr wurde auf allen untersuchten Flächen auf eine dritte Gabe verzichtet. Trotzdem lag der durchschnittliche Rohproteingehalt im Vorjahr mit 12,5 % höher. Dies zeigt, dass für die Proteinbildung neben einer ausreichenden Stickstoffversorgung auch weitere Faktoren von Bedeutung sind. In diesem Jahr dürften unter anderem die anhaltende feuchte Witterung und die fehlenden Sonnenstunden zu vergleichsweise niedrigen Kornqualitäten beigetragen haben.

In den vergangenen Jahren konnte häufig auch bei einer Aufteilung der geplanten Stickstoffmenge auf zwei Gaben ausreichende Proteingehalte erzielt werden. Aus Grundwasserschutzsicht und aus Gründen der N-Effizienz ist die Aufteilung der geplanten Stickstoffmenge auf zwei Gaben und ein Verzicht auf die Ährengabe oftmals sinnvoll. Besonders in den zuletzt häufiger auftretenden Trockenjahren konnte bei einer Ährengabe der Stickstoff häufig nicht durch die Kultur aufgenommen und in Ertrag und Qualität umgewandelt werden.

 

Beratungsempfehlung Herbst-Düngung:

 

In den „Roten Gebieten“ (Großteil des Beratungsgebiets) ist eine Herbstdüngung nach der Ernte der letzten Hauptkultur in der Regel nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen für Festmist von Huf- und Klauentiere, für Kompost, für Winterraps (Nachweis mit Bodenprobe in 0-60 cm unter 45 kg N/ha) und für Zwischenfrüchte zur Futternutzung. Durch die Nachernte-Nmin-Untersuchung 2024 konnte gezeigt werden, dass mit durchschnittlich 32 kg N/ha in 0-60 cm zumeist ausreichend Stickstoff im Boden für einen erfolgreichen Zwischenfrucht- und Rapsanbau nach Wintergetreide vorhanden ist, zumal bis in den Spätherbst mit einer N-Nachlieferung aus dem Boden zu rechnen ist.

Auch in den „nicht roten Gebieten“ ist daher häufig eine Düngung zur Zwischenfrucht, Raps und Wintergerste nicht erforderlich und würde das Risiko einer Stickstoffverlagerung in tiefere Bodenschichten über den Winter erhöhen.

Aufgrund der ergiebigen Niederschläge kann es aber vor der Rapsaussaat auf sandigen Böden (schnelle Verlagerung des Stickstoffs in tiefere Bodenschichten) ggf. sinnvoll sein, den Stickstoffgehalt mit einer Bodenprobe zu überprüfen.