Laut aktuellen Informationen soll der Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen
in den §13 Gebieten („Rote Gebiete“) nun doch erst im kommenden Jahr
(ab Herbst 2021) verpflichtend werden.

Das bedeutet im Hessischen Ried muss in diesem Herbst nicht zwingend eine Zwischenfrucht
vor einer Sommerung angebaut werden, auch wenn die Sommerung gedüngt werden soll.

Über weitere Änderungen und Neuigkeiten halten wir Sie auf dem Laufenden.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.