Die diesjährige Nachernte-Nmin-Beprobung auf Wintergetreideflächen im Hessischen Ried erfolgte im Zeitraum vom 14.07. bis 29.07.2022. Die Flächen wurden zeitnah nach der Ernte beprobt. Teilweise wurde kurz vor der Bodenprobenahme ein flacher Bodenbearbeitungsgang durchgeführt. Insgesamt wurden sieben Wintergerste- und neun Winterweizenfläche verteilt über das WRRL-Beratungsgebiet des WBL beprobt und ausgewertet. Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit und der folglich sehr harten Böden konnten drei Flächen (zwei Flächen mit Wintergerste und eine Fläche mit Winterweizen) nur bis in eine Tiefe von 60 cm beprobt werden. Diese Ergebnisse wurden in den folgenden Abbildungen nicht berücksichtigt.
In den Abbildungen 1 und 2 sind die Nachernte-Nmin-Werte als Mediane in 0-90 cm Bodentiefe dargestellt. Die Flächenanzahl, die in die Auswertung eingegangen ist, befindet sich in den Säulen. Die grauen Balken zeigen die Spannweite der Messwerte in der Beprobungstiefe 0-90 cm.

Abbildung 1: Median der Nachernte-Nmin-Werte nach Wintergerste 2022 in 0-90 cm Bodentiefe

Abbildung 2: Median der Nachernte-Nmin-Werte nach Winterweizen 2022 in 0-90 cm Bodentiefe

Nach Wintergerste lagen die Nachernte-Nmin-Werte 2022 in 0-90 cm bei durchschnittlich 38 kg N/ha und nach Winterweizen bei 42 kg N/ha. Diese Werte liegen damit etwas höher als die Nachernte-Nmin-Ergebnisse von 2021 (32 kg N/ha nach Wintergerste und 39 kg N/ha nach Winterweizen). Die Nachernte-Nmin-Messungen zeigen, dass nach Winterweizen tendenziell höhere Nmin-Werte ermittelt werden als nach Wintergerste. In Tabelle 1 sind die Nachernte-Nmin-Werte (Mediane) der einzelnen Bodenschichten der beprobten Getreideflächen aufgelistet.

Auch in diesem Jahr ist in der Regel nach der Getreideernte noch ausreichend Stickstoff im Boden für eine Zwischenfrucht oder folgende Winterung vorhanden. Die Erfahrung zeigt, dass nach der Ernte zudem in vielen Fällen von einer erheblichen N-Mineralisation z.B. durch eine Bodenbearbeitung ausgegangen werden kann. Eine N-Düngung im Herbst (falls erlaubt) beispielsweise zu Raps, zu Wintergerste oder zu einer Zwischenfrucht ist daher oftmals nicht erforderlich.

In den „Roten Gebieten“ (§13 Gebiete DüV) ist eine Düngung im Herbst generell stark eingeschränkt und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. WRRL-Beratungsrundbrief August 2021). Beispielsweise dürfen Zwischenfrüchte nur mit mineralischen oder mit flüssigen organischen Düngemitteln (z.B. Gülle) gedüngt werden, falls sie der Futternutzung dienen. Für Zwischenfrüchte ohne Futternutzung darf lediglich Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost bis in einer Höhe von maximal 120 kg Gesamt-N je Hektar ausgebracht werden.

Die dargestellten Nachernte-Nmin-Werte 2022 können als Orientierungswerte dienen, ob es trotz eines zuvor berechneten Düngebedarfs im Herbst notwendig ist, eine Düngung vorzunehmen. Die Herbstdüngung von Winterungen muss bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr angerechnet werden.
Bei Verdacht auf erhöhte Rest-Nmin-Werte nach der Ernte, besonders nach dem Anbau von Winterweizen mit einer N-Qualitätsgabe, empfiehlt sich der Anbau einer Zwischenfrucht um den Stickstoff zu konservieren, vor einer Verlagerung zu schützen und der Folgekultur zur Verfügung zu stellen.




Tabelle 1: Mediane der Nachernte-Nmin-Werte für die beprobten Bodenschichten



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