In unseren zurückliegenden Beratungsrundbriefen hatten wir regelmäßig über die Bewirtschaftungsauflagen in den „Roten Gebieten“ (§13-Gebiete) informiert. Unter anderem ging es um den verpflichtenden Zwischenfruchtanbau vor einer Sommerung, wenn diese mit Stickstoff gedüngt werden soll. Lediglich Trockengebiete mit weniger als 550 mm Jahresniederschlag werden von dieser Verpflichtung ausgenommen. Ursprünglich wurde für die Ermittlung der durchschnittlichen Niederschlagsmenge der dreißigjährige Mittelwert angesetzt. In diesem Zeitraum lag das gesamte Beratungsgebiet über dem Grenzwert von 550 mm Niederschlag.
Nach einer aktuellen Überarbeitung wird für die Berechnung der durchschnittlichen Niederschlagsmenge das zehnjährige Niederschlagsmittel angesetzt. Durch die Anpassung des Zeitraums wird  ab diesem Jahr ein Teil des Beratungsgebiets als Trockengebiet mit weniger als 550 mm Jahresniederschlag geführt (in der Karte gelb markierte Flächen).  Für diese Gebiete entfällt bis auf Weiteres der verpflichtende Zwischenfruchtanbau vor einer Sommerung.

Ob Ihre Flächen von der Verpflichtung befreit sind kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://geobox-i.de/GBV-HE/

Die Darstellung funktioniert am besten, wenn Sie als Browser Mozilla Firefox verwenden.

Folgende Einstellungen müssen Sie an den Layern der Kartenauswahl vornehmen (vgl.  Abbildung):

 

  • Aktivieren von „jährlicher Niederschlag im 10 jährigen Mittel kleiner 550 mm (=gelb markierte Flächen)
  • Aktivieren von „Düngeverordnung“ mit Haken an „Mit Nitrat belastete Gebiete“ (=rot markierte Flächen – nur sichtbar bei Zoom bis zu einem Maßstab größer 1 : 10.000)
  • Aktivieren von „Liegenschaftskarte“ (nur sichtbar bei Zoom bis zu einem Maßstab kleiner 1 : 10.000)
  • links oben unter dem Feld „Grundkarten-Galerie“ eine Hintergrundkarte auswählen (im Beispiel wurde „Bilddaten mit Beschriftung“ ausgewählt)

 

Hinweis:

Eine gleichzeitige Darstellung der Liegenschaftskarte und der rot markierten Flächen ist nicht möglich, da die beiden Layer derzeit nur bei unterschiedlichen Maßstäben angezeigt werden können.

Der aktuelle Maßstab wird Ihnen in der Ecke links unten angezeigt.

 

Abbildung 1: Kartenausschnitt der Gebietskulissen „Trockengebiet“ (gelb) und „Rote Gebiete“ (rot)

 

Zusammenfassung:

  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor einer Sommerung (falls die Sommerung mit Stickstoff gedüngt werden soll) auf Rot gekennzeichneten Flächen (=„Rote Gebiete“)
  • Bei einer Überlagerung von Gelb und Rot markierten Flächen ist der Anbau einer Zwischenfrucht vor einer Sommerung nicht verpflichtend, da die Flächen als Trockengebiet gekennzeichnet sind

 

Falls Sie Fragen zu den Auflagen haben, die sich aus den Gebietskulissen ergeben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.