Die Wasser- und Bodenverbände sind Träger öffentlicher Belange. Als solche sind sie in Verfahren der Regional- und Bauleitplanung sowie bei naturschutzrechtlicher Entscheidungen zu beteiligen. Die regionalen Wasser- und Bodenverbände bringen sich in diese Verfahren mit ihren Kenntnissen des naturräumlichen Standortes und dessen land- und wasserwirtschaftlicher Nutzung ein. Besonders im Ballungsraum Rhein-Main erfordert die Mitarbeit in diesen Verfahren einen erheblichen Zeitaufwand der dortigen Geschäftsstellen.