Wasser-, Boden- und Landschaftspflegeverband Hessen (WBL-Hessen)

Maschinenringe Hessen e.V. (MR-Hessen)

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Forderungskatalog zur Landtagswahl 2023
erstellt vom
Landesverband der Wasser- und Bodenverbände in Hessen

 

 

Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände vertritt 54 Mitgliedsverbände in Hessen, deren Aufgaben sehr vielfältig sind. Wir vertreten Verbände mit Aufgaben:

 

-   der Trinkwassergewinnung

-   der Trinkwasserversorgung

-   der Abwasseraufbereitung

-   der Unterhaltung von Oberflächengewässern

-   des Hochwasserschutzes

-   der Entwässerung von Gebieten

-   der Unterhaltung von Funktionsgräben

 

Die Aufgaben sind durch politische Vorgaben geprägt.

  

Daher wenden wir uns als hessischer Dachverband mit folgenden sieben Forderungen und Bitten an Sie: 

  • Zur Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben werden umfangreiche Finanzmittel benötigt. Diese sind nur durch Landeszuwendungen zu decken.

 

Wir empfehlen, in der nächsten Legislaturperiode die Grundwasserabgabe  einzuführen, um diese Mittel zweckgebunden in die Wasserwirtschaft und in Vorhaben zur Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie zu reinvestieren. Die Mittelverwendung muss transparent geschehen. Der Mittelabfluss in die praktische Umsetzung von Vorhaben muss Priorität vor Studien und Evaluierungen haben. 

  • Die Umsetzung der EU-WRRL ist zu Teilen in Obhut unserer Gewässer-unterhaltungsverbände. Die Erfüllung der Vorgaben, insbesondere der Schaffung vorgabenkonformer Uferränder und Pufferzonen, ist, vor dem Hintergrund fehlender Flächenverfügbarkeit, allzu oft unmöglich.

 

Wir fordern die Bereitstellung landeseigener Flächen zur Umsetzung der Maßnahmen. Unter Begleitung von Flurbereinigungsverfahren müssen diese Flächen in das ufernahe Bedarfsgebiet verlegt werden.

Des Weiteren fordern wir eine Priorisierung von naturschutzrechtlichen  Kompensationen in Form von Ausgleichsmaßnahmen an Fließgewässern. Dazu bedarf es der Änderung der Kompensationsverordnung in Zusammenhang mit dem neuen Hessischen Naturschutzgesetz.

  

Diese ist zurzeit ungeeignet, um Strukturverbesserungsmaßnahmen im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie entlang von Fließgewässern durchzuführen. Um die Kompensation zu erreichen, müssen die Bau- und Planungskosten für flächige Maßnahmen in Biotopwertpunkte anrechenbar sein.

  

  • Die Versorgung der Haushalte mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser genießt höchste Priorität. Die Trinkwasserverordnung gibt alle Randbedingungen vor. 

Wir fordern die kontrollierte Umsetzung der Düngeverordnung, insbesondere in den gefährdeten § 13 Gebieten.

 

Gleichzeitig fordern wir eine detaillierte Untersuchung möglicher weiterer Eintragungs-Gefährdungspotentiale, wie z.B. ehemalige oder vorhandene Deponien, Abwassereinleitungsstellen, Altlasten etc. Die zunehmende Gefährdung des Grundwassers durch Spurenstoffe aus der Human- und Veterinärmedizin, machen die verpflichtende Installation einer 4. Reinigungsstufe in allen Abwasseraufbereitungsanlagen unverzichtbar.

 

Die Umsetzung geeigneter Wassereinsparungspotentiale für Privathaushalte muss weiter vorangetrieben werden.  

  • Zur Vermeidung von Nährstoffimporten aus außerhessischen Gebieten fordern wir

    eine schärfere behördliche Kontrolle und Dokumentation importierter Nährstoffe, nach Nährstoffart, Nährstoffgehalt und Verwendungsort.

Wir fordern die Abschaffung der Meldefreiheit und einhergehend die zeitnahe Einführung der Landesmeldeverordnung für organische Dünger.

Durch die aktuellen und geplanten Änderungen im EEG für Biogas- und Biomethananlagen wird der Import von organischen Materialien, auch aus dem Ausland, zunehmen.

 

  • Vor dem Hintergrund zunehmender Wetterextreme ist eine Prioritätenliste zu erarbeiten.
-  Trinkwasserversorgung hat Vorrang vor naturschutzfachlichen Belangen.
-  Hochwasserschutz hat Vorrang vor naturschutzfachlichen Belangen.
-  Infrastrukturmaßnahmen, die mit Flächenversiegelung einhergehen, sind redundant
    auszubilden, um eine Niederschlagswasserretention sicherzustellen.
-  Baumaßnahmen im Bereich von Überschwemmungsgebieten im Bereich HQ 100
    sollten grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden.
-   Städteplanung muss sich an die Klimaveränderung anpassen.
 -  Hessenweit muss es ein Managementplan Wasser erarbeitet werden.
-  Die Probleme der Trinkwassergewinnungsregionen für Ballungszentren müssen stärker Berücksichtigt
   werden. Das zunehmend geringer werdende Grundwasserdargebot und der erhöhte Bedarf der
    Ballungszentren führt zu einem sich weiter verschärfenden Konflikt.
  • Die Beantragung von Fördergeldern für das Landesprogramm „Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz“ ist praxisfern.

 

Wir fordern eine pragmatische, wirklichkeitsnahe und verwaltungsmäßig tragbare Förderrichtlinie, die von kleineren Geschäftsstellen ohne Fachpersonal ergebnisorientiert zu bewältigen ist.

Weiterhin fordern wir die Modifizierung und Verlängerung des oben genannten Landesprogramms mit den, von uns schon mehrmals vorgelegten, Änderungs-wünschen.

  • Die kommunale Obhut über die Unterhaltung von Oberflächengewässern ist, aufgrund der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben einer Kommune, nachteilig. Gewässerunterhaltung, Niederschlagswassermanagement, Versickerung und Rückhalt von Wasser in der Fläche, kann nur verbandlich umgesetzt werden.

      Wir fordern am Beispiel Thüringen, die verordnete Verpflichtung der Kommunen,
      das Wassermanagement und die Gewässerunterhaltung, in selbst zu schaffende
      Verbände nach Wasserverbandsgesetz, abzugeben.

 

Wir fordern die zeitnahe Umsetzung der vorgenannten Prioritätenliste.

 

Wir bitten, zwecks Weitergabe und Information an unsere Mitgliedsverbände, unseren vorgenannten Katalog aus Ihrer Sicht und der Ihrer Partei zu prüfen und freundlicherweise zu kommentieren.

 

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus und setzen Ihr Einverständnis der Weitergabe an unsere Mitgliedsverbände voraus.

                                                                                                             

Uwe Roth

Geschäftsführer                                                                              Griesheim, 28.06.2023