Wasser-, Boden- und Landschaftspflegeverband Hessen (WBL-Hessen)

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Forderungskatalog zur Landtagswahl 2023

erstellt vom Landesverband der Wasser- und Bodenverbände in Hessen

 

Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände vertritt 54 Mitgliedsverbände in Hessen, deren Aufgaben sehr vielfältig sind. Wir vertreten Verbände mit Aufgaben:

 

     -   der Trinkwassergewinnung
     -   der Trinkwasserversorgung
     -   der Abwasseraufbereitung
     -   der Unterhaltung von Oberflächengewässern
     -   des Hochwasserschutzes
     -   der Entwässerung von Gebieten
     -   der Unterhaltung von Funktionsgräben

 

Die Aufgaben sind durch politische Vorgaben geprägt.

 

Daher wenden wir uns als hessischer Dachverband mit folgenden sieben Forderungen und Bitten an Sie:

  • Zur Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben werden umfangreiche Finanzmittel benötigt. Diese sind nur durch Landeszuwendungen zu decken.

Wir empfehlen, in der nächsten Legislaturperiode die Grundwasserabgabe  einzuführen, um diese Mittel zweckgebunden in die Wasserwirtschaft und in Vorhaben zur Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie zu reinvestieren. Die Mittelverwendung muss transparent geschehen. Der Mittelabfluss in die praktische Umsetzung von Vorhaben muss Priorität vor Studien und Evaluierungen haben.

  • Die Umsetzung der EU-WRRL ist zu Teilen in Obhut unserer Gewässer-unterhaltungsverbände. Die Erfüllung der Vorgaben, insbesondere der Schaffung vorgabenkonformer Uferränder und Pufferzonen, ist, vor dem Hintergrund fehlender Flächenverfügbarkeit, allzu oft unmöglich.

Wir fordern die Bereitstellung landeseigener Flächen zur Umsetzung der Maßnahmen. Unter Begleitung von Flurbereinigungsverfahren müssen diese Flächen in das ufernahe Bedarfsgebiet verlegt werden.

Des Weiteren fordern wir eine Priorisierung von naturschutzrechtlichen  Kompensationen in Form von Ausgleichsmaßnahmen an Fließgewässern. Dazu bedarf es der Änderung der Kompensationsverordnung in Zusammenhang mit dem neuen Hessischen Naturschutzgesetz.

  

Diese ist zurzeit ungeeignet, um Strukturverbesserungsmaßnahmen im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie entlang von Fließgewässern durchzuführen. Um die Kompensation zu erreichen, müssen die Bau- und Planungskosten für flächige Maßnahmen in Biotopwertpunkte anrechenbar sein.

  • Die Versorgung der Haushalte mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser genießt höchste Priorität. Die Trinkwasserverordnung gibt alle Randbedingungen vor.

Wir fordern die kontrollierte Umsetzung der Düngeverordnung, insbesondere in den gefährdeten §13 Gebieten.

 

Gleichzeitig fordern wir eine detaillierte Untersuchung möglicher weiterer Eintragungs-Gefährdungspotentiale, wie z.B. ehemalige oder vorhandene Deponien, Abwassereinleitungsstellen, Altlasten etc. Die zunehmende Gefährdung des Grundwassers durch Spurenstoffe aus der Human- und Veterinärmedizin, machen die verpflichtende Installation einer 4. Reinigungsstufe in allen Abwasseraufbereitungsanlagen unverzichtbar.

 

Die Umsetzung geeigneter Wassereinsparungspotentiale für Privathaushalte muss weiter vorangetrieben werden.

  • Zur Vermeidung von Nährstoffimporten aus außerhessischen Gebieten fordern wir
    eine schärfere behördliche Kontrolle und Dokumentation importierter Nährstoffe, nach Nährstoffart, Nährstoffgehalt und Verwendungsort.

Wir fordern die Abschaffung der Meldefreiheit und einhergehend die zeitnahe Einführung der Landesmeldeverordnung für organische Dünger.


Durch die aktuellen und geplanten Änderungen im EEG für Biogas- und Biomethananlagen wird der Import von organischen Materialien, auch aus dem Ausland, zunehmen.

  • Vor dem Hintergrund zunehmender Wetterextreme ist eine Prioritätenliste zu erarbeiten.

-   Trinkwasserversorgung hat Vorrang vor naturschutzfachlichen Belangen.

-   Hochwasserschutz hat Vorrang vor naturschutzfachlichen Belangen.

-   Infrastrukturmaßnahmen, die mit Flächenversiegelung einhergehen, sind redundant
    auszubilden, um eine Niederschlagswasserretention sicherzustellen.

-   Baumaßnahmen im Bereich von Überschwemmungsgebieten im Bereich HQ 100
    sollten grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden.

-   Städteplanung muss sich an die Klimaveränderung anpassen.

 -  Hessenweit muss es ein Managementplan Wasser erarbeitet werden.

-   Die Probleme der Trinkwassergewinnungsregionen für Ballungszentren müssen stärker Berücksichtigt 

    werden. Das zunehmend geringer werdende Grundwasserdargebot und der erhöhte Bedarf der

    Ballungszentren führt zu einem sich weiter verschärfenden Konflikt.

  • Die Beantragung von Fördergeldern für das Landesprogramm „Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz“ ist praxisfern.

 Wir fordern eine pragmatische, wirklichkeitsnahe und verwaltungsmäßig tragbare

 Förderrichtlinie,  die von kleineren Geschäftsstellen ohne Fachpersonal ergebnisorientiert zu

 bewältigen ist.

 Weiterhin fordern wir die Modifizierung und Verlängerung des oben genannten Landesprogramms

  mit den, von uns schon mehrmals vorgelegten, Änderungs-wünschen.

  • Die kommunale Obhut über die Unterhaltung von Oberflächengewässern ist, aufgrund der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben einer Kommune, nachteilig. Gewässerunterhaltung, Niederschlagswassermanagement, Versickerung und Rückhalt von Wasser in der Fläche, kann nur verbandlich umgesetzt werden.

 

Wir fordern am Beispiel Thüringen, die verordnete Verpflichtung der Kommunen,
das Wassermanagement und die Gewässerunterhaltung, in selbst zu schaffende
Verbände nach Wasserverbandsgesetz, abzugeben.

 

Wir fordern die zeitnahe Umsetzung der vorgenannten Prioritätenliste.

 

Wir bitten, zwecks Weitergabe und Information an unsere Mitgliedsverbände, unseren vorgenannten Katalog aus Ihrer Sicht und der Ihrer Partei zu prüfen und freundlicherweise zu kommentieren.

 

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus und setzen Ihr Einverständnis der Weitergabe an unsere Mitgliedsverbände voraus.

                                                                                                              

Uwe Roth

Geschäftsführer                                                                              Griesheim, 28.06.2023

 

 

Forderungskatalog zur Landtagswahl 2023
erstellt vom
Landesverband der Wasser- und Bodenverbände in Hessen

 

 

Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände vertritt 54 Mitgliedsverbände in Hessen, deren Aufgaben sehr vielfältig sind. Wir vertreten Verbände mit Aufgaben:

 

-   der Trinkwassergewinnung

-   der Trinkwasserversorgung

-   der Abwasseraufbereitung

-   der Unterhaltung von Oberflächengewässern

-   des Hochwasserschutzes

-   der Entwässerung von Gebieten

-   der Unterhaltung von Funktionsgräben

 

Die Aufgaben sind durch politische Vorgaben geprägt.

  

Daher wenden wir uns als hessischer Dachverband mit folgenden sieben Forderungen und Bitten an Sie: 

  • Zur Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben werden umfangreiche Finanzmittel benötigt. Diese sind nur durch Landeszuwendungen zu decken.

 

Wir empfehlen, in der nächsten Legislaturperiode die Grundwasserabgabe  einzuführen, um diese Mittel zweckgebunden in die Wasserwirtschaft und in Vorhaben zur Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie zu reinvestieren. Die Mittelverwendung muss transparent geschehen. Der Mittelabfluss in die praktische Umsetzung von Vorhaben muss Priorität vor Studien und Evaluierungen haben. 

  • Die Umsetzung der EU-WRRL ist zu Teilen in Obhut unserer Gewässer-unterhaltungsverbände. Die Erfüllung der Vorgaben, insbesondere der Schaffung vorgabenkonformer Uferränder und Pufferzonen, ist, vor dem Hintergrund fehlender Flächenverfügbarkeit, allzu oft unmöglich.

 

Wir fordern die Bereitstellung landeseigener Flächen zur Umsetzung der Maßnahmen. Unter Begleitung von Flurbereinigungsverfahren müssen diese Flächen in das ufernahe Bedarfsgebiet verlegt werden.

Des Weiteren fordern wir eine Priorisierung von naturschutzrechtlichen  Kompensationen in Form von Ausgleichsmaßnahmen an Fließgewässern. Dazu bedarf es der Änderung der Kompensationsverordnung in Zusammenhang mit dem neuen Hessischen Naturschutzgesetz.

  

Diese ist zurzeit ungeeignet, um Strukturverbesserungsmaßnahmen im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie entlang von Fließgewässern durchzuführen. Um die Kompensation zu erreichen, müssen die Bau- und Planungskosten für flächige Maßnahmen in Biotopwertpunkte anrechenbar sein.

  

  • Die Versorgung der Haushalte mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser genießt höchste Priorität. Die Trinkwasserverordnung gibt alle Randbedingungen vor. 

Wir fordern die kontrollierte Umsetzung der Düngeverordnung, insbesondere in den gefährdeten § 13 Gebieten.

 

Gleichzeitig fordern wir eine detaillierte Untersuchung möglicher weiterer Eintragungs-Gefährdungspotentiale, wie z.B. ehemalige oder vorhandene Deponien, Abwassereinleitungsstellen, Altlasten etc. Die zunehmende Gefährdung des Grundwassers durch Spurenstoffe aus der Human- und Veterinärmedizin, machen die verpflichtende Installation einer 4. Reinigungsstufe in allen Abwasseraufbereitungsanlagen unverzichtbar.

 

Die Umsetzung geeigneter Wassereinsparungspotentiale für Privathaushalte muss weiter vorangetrieben werden.  

  • Zur Vermeidung von Nährstoffimporten aus außerhessischen Gebieten fordern wir

    eine schärfere behördliche Kontrolle und Dokumentation importierter Nährstoffe, nach Nährstoffart, Nährstoffgehalt und Verwendungsort.

Wir fordern die Abschaffung der Meldefreiheit und einhergehend die zeitnahe Einführung der Landesmeldeverordnung für organische Dünger.

Durch die aktuellen und geplanten Änderungen im EEG für Biogas- und Biomethananlagen wird der Import von organischen Materialien, auch aus dem Ausland, zunehmen.

 

  • Vor dem Hintergrund zunehmender Wetterextreme ist eine Prioritätenliste zu erarbeiten.
-  Trinkwasserversorgung hat Vorrang vor naturschutzfachlichen Belangen.
-  Hochwasserschutz hat Vorrang vor naturschutzfachlichen Belangen.
-  Infrastrukturmaßnahmen, die mit Flächenversiegelung einhergehen, sind redundant
    auszubilden, um eine Niederschlagswasserretention sicherzustellen.
-  Baumaßnahmen im Bereich von Überschwemmungsgebieten im Bereich HQ 100
    sollten grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden.
-   Städteplanung muss sich an die Klimaveränderung anpassen.
 -  Hessenweit muss es ein Managementplan Wasser erarbeitet werden.
-  Die Probleme der Trinkwassergewinnungsregionen für Ballungszentren müssen stärker Berücksichtigt
   werden. Das zunehmend geringer werdende Grundwasserdargebot und der erhöhte Bedarf der
    Ballungszentren führt zu einem sich weiter verschärfenden Konflikt.
  • Die Beantragung von Fördergeldern für das Landesprogramm „Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz“ ist praxisfern.

 

Wir fordern eine pragmatische, wirklichkeitsnahe und verwaltungsmäßig tragbare Förderrichtlinie, die von kleineren Geschäftsstellen ohne Fachpersonal ergebnisorientiert zu bewältigen ist.

Weiterhin fordern wir die Modifizierung und Verlängerung des oben genannten Landesprogramms mit den, von uns schon mehrmals vorgelegten, Änderungs-wünschen.

  • Die kommunale Obhut über die Unterhaltung von Oberflächengewässern ist, aufgrund der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben einer Kommune, nachteilig. Gewässerunterhaltung, Niederschlagswassermanagement, Versickerung und Rückhalt von Wasser in der Fläche, kann nur verbandlich umgesetzt werden.

      Wir fordern am Beispiel Thüringen, die verordnete Verpflichtung der Kommunen,
      das Wassermanagement und die Gewässerunterhaltung, in selbst zu schaffende
      Verbände nach Wasserverbandsgesetz, abzugeben.

 

Wir fordern die zeitnahe Umsetzung der vorgenannten Prioritätenliste.

 

Wir bitten, zwecks Weitergabe und Information an unsere Mitgliedsverbände, unseren vorgenannten Katalog aus Ihrer Sicht und der Ihrer Partei zu prüfen und freundlicherweise zu kommentieren.

 

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus und setzen Ihr Einverständnis der Weitergabe an unsere Mitgliedsverbände voraus.

                                                                                                             

Uwe Roth

Geschäftsführer                                                                              Griesheim, 28.06.2023

 

Das Kompetenzzentrum HessenRohstoffe e.V., der Hessische Bauernverband e.V. und die Wetterauer Agrar Service GmbH haben ein Positionspapier zur Rolle der Anbaubiomasse beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft erstellt. Biomasse muss und kann einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und damit zum Klimaschutz leisten. 

Information von Henry Thiele (Vorstandsvorsitzender, Kompetenzzentrum HessenRohstoffe (HeRo) e.V.)

Ulrich Riebling wird zum neuen Verbandsvorsteher und Landesvorsitzenden gewählt 

Erstmalig seit Bestehen der Maschinenringe und Wasser- und Bodenverbände in Hessen, wurde eine gemeinsame Verbands- und Mitgliederversammlung durchgeführt. Der Grund dieser gemeinsamen Versammlung, war die Wahl eines neuen Vorsitzenden.


Fritz Schäfer übergab den Staffelstab an Ulrich Riebeling, Vorsitzender des Maschinenring Schwalm-Eder und Landwirt aus Willingshausen-Zella.


Foto: Ulrich Riebeling
Am 19.12.2012 wurde Fritz Schäfer nach der Verabschiedung von Karl-Heinz Dickhaut erstmalig zum gemeinsamen Vorsitzenden der Wasser- und Bodenverbände und Maschinenringe in Hessen gewählt. Bis zu diesem Zeitpunkt teilten sich beide Verbände die Geschäftsstelle in Griesheim und die Geschäftsführung. Die Mitglieder der beiden Dachverbände sind die Maschinenringe, Landtechnische Fördergemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände in Hessen.

Das die Geschäftsstelle nicht in der Mitte von Hessen zu finden ist, liegt in der Tatsache begründet, dass die Wasser- und Bodenverbände auch die Beregnungsverbände als Mitglieder haben.
Um diesen besonderen Bereich der Beregnung inhaltlich zu untermauern, ist einer seiner beiden Stellvertreter, Reiner Lameli, aus Lampertheim, der sich im Rahmen eines Führungstrios beim WBL um das Wasser und die von Sonderkulturen geprägte Landwirtschaft in Südhessen kümmert.
 
Zum weiteren Stellvertreter des WBL Hessen wurde Herr Werner Metke gewählt. Metke ist ehemaliger Verbandsvorsteher und Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes Marburger Land. Der Marburger Verband ist einer der ältesten und größten in ganz Hessen. Christian Kliem aus der Wetterau wurde stellvertretender Vorsitzender der Maschinenringe.
Zukünftig werden beide Vorstände i.d.R. unabhängig voneinander tagen und ihre Verbandsversammlungen bzw. Mitgliederversammlungen durchführen.
 
Die Eigenschaft des Landesverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu fungieren, hat besondere formelle Anforderungen, die der Maschinenring e.V. in der Form nicht zu erfüllen hat.
 
Ulrich Riebeling übernimmt einen starken Verband, der für die Landwirtschaft in Hessen unverzichtbar ist. Neben der Investition und Organisation von Maschinen erfüllen die Wasser- und Bodenverbände und Maschinenringe vielfältige weitere Aufgaben. Die Herausforderungen der Energiewende und die Bündelung des Einkaufs von Betriebsmitteln sind nur ein Teil des großen Betätigungsfeldes.
 
Die Herausforderungen der Zukunft, die bewältigt werden müssen, sind nicht nur vielfältig sondern auch spannend. Die Maschinenringe und Wasser- und Bodenverbände werden in Zukunft, wie auch in der Vergangenheit, problemlösender Partner einer nach vorn gerichteten Landwirtschaft sein.
Die 35 Teilnehmer der gemeinsamen Versammlung bündeln im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten als Vorstände und der hauptamtlichen Tätigkeit als Geschäftsführer die gesamte Kompetenz rund um den landtechnischen Einsatz in Hessen.
In der hauptamtlich geführten Geschäftsstelle in Griesheim findet Riebeling eine seit Jahren gut funktionierende Grundwasserberatung im gesamten Hessischen Ried vor und die gesamte Kompetenz für Hessen rund um landwirtschaftliche Beregnung.
 
Die Ehrung der hohen Verdienste von Fritz Schäfer, unter dessen Leitung sich die Verbände derart stark entwickeln konnten, findet am 12. Mai im Rahmen einer feierlichen Verabschiedung statt. Die Mitglieder der Versammlung in Butzbach/Nieder-Weisel dankten Schäfer mit langanhaltendem Applaus.
03. November 2022
Thema: Biogasanlagen und Übergewinnabschöpfung
Am vergangenen Mittwoch (02.11.2022) besichtigte eine Projektgruppe aus Recklinghausen gemeinsam mit dem WBL Hessen das Wasserwerk des WHR (Wasserverband Hessisches Ried) in Biebesheim sowie eine der Infiltrationsanlagen (siehe Bild 1).
Die Projektgruppe bestand aus Vertretern des landwirtschaftlichen Kreis- sowie Wasser- und Bodenverbandes, WBV Rhader Bach/Wienbach, bei Recklinghausen. Das Treffen diente, neben der Besichtigung des Werks, vor allem auch dem Austausch über bisherige Erfahrungen und bestehende Organisationsstrukturen eines Bewässerungsverbandes. 
Ein besonderes Dankeschön gilt Herrn Caccamo (Abteilungsleiter Betrieb Süd und Transportleitungen bei Hessenwasser), der die Besichtigung des Werks sowie der Infiltrationsanlage möglich machte und einen interessanten und informativen Vortrag über die Strukturen und Abläufe des WHR hielt.
Daneben beantwortete der Geschäftsführer des WBL Hessen, Herr Uwe Roth, die mitgebrachten bzw. entstandenen Fragen, was zu einem gelungenen und ergebnisreichen Besuch der Gruppe geführt haben dürfte.

Nachdem das MR Hessen Seminar letztes Jahr coronabedingt leider abgesagt werden musste, fand es in diesem Jahr wieder, wie die Jahre zuvor, in Inzell statt. Vom 07. bis 11. Februar konnten sich die 19 Teilnehmenden über viele spannende Themen informieren und austauschen. Ein Schwerpunkt hierbei war der Einsatz von Feldrobotern. Auch die Daheimgebliebenen hatten die Chance teilzunehmen, da das Seminar auch im Hybridformat durchgeführt wurde.
    

Eine hochleistungsfähige Infrastruktur ist unverzichtbare Voraussetzung für die Digitalisierung Hessens. Um zusätzliche Ausbaukapazitäten zu generieren, rief das Land Hessen im vergangenen Herbst ein Pilotprojekt ins Leben, das nun auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg erfolgreich zum Einsatz kommt: Die Expertise des im Breitbandausbau etablierten Marktunternehmens Klenk & Sohn GmbH und die personellen sowie maschinellen Ressourcen des Maschinenrings e.V. werden zusammengeführt. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus besuchte heute gemeinsam mit Landrat Klaus-Peter Schellhaas eine Baustelle in Modautal-Brandau, um sich über das Projekt zu informieren.

„Wir wollen mit aller Kraft den Glasfaserausbau vorantreiben. Denn dies ist eine wichtige Investition in unsere Zukunft“, sagte die Ministerin. „Deshalb ist es wichtig, alle Kräfte zu bündeln und auch neue Ideen zu entwickeln. Wir haben dazu vielversprechende Ansätze bei den Verlegetechniken, welche die Arbeiten beschleunigen. Und auch das Projekt mit dem Maschinenring hilft, den Ausbau zu forcieren.“

Bereits heute können 98,5 Prozent der Haushalte des Landkreises mit Bandbreiten von 50 Mbit/s surfen – das sind mehr als im landesweiten Durchschnitt.
Link zum vollständigen Artikel:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/kraefte-buendeln-um-glasfaserausbau-im-laendlichen-raum-voranzutreiben

Wie in jedem Jahr, veranstaltete der WBL Hessen auch in diesem Jahr wieder einen Vortragsnachmittag am 2. Tag (Dienstag) der Landwirtschaftlichen Woche in Gernsheim.

Hauptthema hierbei war der Rekordsommer 2018 unter dem Motto "Wenn das Wasser knapp wird".

Neben Herrn Scheyer (LLH Griesheim) zum Thema "Wassersparen bei der Bewässerung" und Frau Reischl (RP Darmstadt) zum Thema "Das Wasserrecht/Die Entnahmeerlaubnis", referierte der Geschäftsführer Uwe Roth zum Thema "Der Beregnungsverband - Pflichten und Rechte". 
Die Veranstaltung fand großes Interesse seitens der zahlreichen Teilnehmer.


Außerdem waren die Kollegen der Wasserrahmenrichtlinien-Beratung sowie Herr Cengiz (MR Hessen GmbH) jeweils wieder mit einem Stand im Foyer der Stadthalle vertreten.
Am vergangenen Freitag (14.12.) fand der Tag der hessischen ÜMV 2018 in Eltville statt.
Nach der Begrüßung durch den Verbandsvorsteher Friedrich Schäfer und den Geschäftsführer Uwe Roth übernahm der Referent Gerhard Schmidt (Dozent, Moderator, Berater und Coach aus Menden) das Wort und hielt einen Vortrag zum Thema "Landwirtschaft muss mutiger und lauter werden!".
Nach gemeinsamer Mittagspause im ehemaligen Weinkeller des Guts Baron Knyphausen, einigen internen Themen und Bekanntgaben, führte der Baron die Gruppe über den Hof des Weinguts und in die vor kurzem neu eröffnete Vinothek. Dort erläuterte er die Familien- und Entstehungsgeschichte und stand für Fragen zur Verfügung.

01. Juni 2018
Am vergangenen Freitag durfte der WBL Hessen, zusammen mit Herrn Dr. Hüther und Herrn Diesner (HMUKLV), eine Delegation aus Korea in Griesheim begrüßen.

Den Vormittag verbrachte die 5-köpfige Gruppe, die in Korea ebenfalls im Bereich der Wasserwirtschaft tätig ist, zunächst im Umweltministerium in Wiesbaden.

Gegen Mittag fand dann das Treffen in Griesheim statt, bei dem der Geschäftsführer des WBL Hessen, Uwe Roth, einen umfangreichen Einblick in die Strukturen und Abläufe eines Wasser- und Bodenverbandes, sowie des WBL Hessen als Dachverband gab.

Die Delegation zeigte sich interessiert und gab ebenfalls einen Einblick in die Abläufe in Korea, wodurch eine rege Frage-Antwort-Diskussion entstand.

Am frühen Abend verabschiedeten sich die Teilnehmer und konnten hoffentlich mit vielen lehrreichen Erkenntnissen die Heimreise antreten.

 

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Regine Rohmund

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Während des diesjährigen Maschinenring Seminares in Inzell unterzeichneten Herr Friedrich Schäfer (Verbandsvorsteher des MR Hessen) und Herr Henry Thiele (Geschäftsführer der DEULA Witzenhausen GmbH, Bildungszentrum) einen Kooperationsvertrag vor dem Hintergrund der Landschaftspflege als wichtige Aufgabe der Zukunft.
Die Maschinenringe und Wasser- und Bodenverbände nehmen die Herausforderung an!
Für eine bessere Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Ringe und Verbände, wird die DEULA Witzenhausen GmbH deren Ausbildung übernehmen. Mit Unterstützung der BG und der Naturschutzverbände werden die Teilnehmer zukünftig geschult.
              
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Anfang Februar fand in Inzell wieder das jährliche Fortbildungsseminar des WBL und MR Hessen für 
Verantwortliche der Landtechnischen Fördergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände,
Maschinenringe und Lohnunternehmer aus Hessen statt.

Das Thema in diesem Jahr lautete:  - Landwirtschaft in ihrer Vielfalt begreifen und stärken-.
 
Wir freuten uns über hochrangige Gäste wie Herrn Dr. Harald Schaaf (LHL), Herrn Christian Dürnberger (Uni Wien), Herrn Peter Klingmann (MGH Gutes aus Hessen GmbH), Herrn Dr. Jürgen Becker (RP Gießen), Herrn Henry Thiele (Deula Witzenhausen), Herrn Christoph Luderschmid (St. Johannes Werkstätten), Herrn Thomas van Elsen (Uni Kassel), Herrn Dr. Jörg Hüther (HMUKLV) und Herrn Dr. Christian Halm (Kanzlei Halm&Preßer).

Im Namen der Vorstände und Geschäftsführer der hessischen Wasser- und Bodenverbände und Maschinenringe bedanken wir uns herzlich für diese ereignis- und lehrreiche Seminarwoche!
 
 

Der WBL und MR Hessen zu Gast in Gernsheim:


(Von links: Erol Cengiz, Nina Leßmann, Friedrich Schäfer (Verbandsvorsteher), Uwe Roth (Geschäftsführer), Hans-Georg Becker, Rebekka Schaupmeier, Matthias Schwaiger)

Auch in diesem Jahr war der WBL und MR Hessen wieder auf der Landwirtschaftlichen Woche Südhessen in Gernsheim vertreten.
Neben einem Stand im Foyer der Stadthalle, der für den WBL Hessen durch die Kollegen der Abteilung Wasserrahmenrichtlinien-Beratung sowie für den MR Hessen durch Herrn Cengiz vertreten wurde, fand am Montag, den 29.01.2018 auch ein Vortragsnachmittag des WBL Hessen statt.
Der Geschäftsführer des WBL Hessen, Uwe Roth, führte hierbei durch die Vorträge. Referiert wurde durch Herrn Janssen vom Deutschen Wetterdienst zum Thema "Klimawandel - Ein Blick in die Zukunft", Herrn Lionel Born (Spacenus GmbH) zum Thema "SIITAg - Die präzise Düngung von morgen" sowie dessen Vater, Herrn Dr. Jürgen Born (Spatial Business Integration GmbH) zum Thema "Solorrow - Präzision-LW endlich einfach".
Die Veranstaltung war gut besucht und fand allgemein Anklang.

 

 

Gruppenbild
Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid mit (v.l.) Siegfried Sudra (ZVG Dieburg/AGGL), Bernd Petermann (ZWO Stadt und Kreis Offenbach) und Uwe Roth (WBL Hessen).

Die Verträge zur Gewässerschutzberatung der Landwirte im Hessischen Ried, in der Untermainebene sowie im Bereich Bergstraße/Odenwald sind jetzt um drei Jahre verlängert worden. Die entsprechenden Unterlagen sind im Regierungspräsidium Darmstadt von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid unterzeichnet worden. Vertragspartner sind der Wasser-, Boden-, und Landschaftspflegeverband Hessen, der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg, der Zweckverband Stadt- und Kreis Offenbach und die Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz und Landwirtschaft.

Wie die Behörde weiter erläutert, sind die ersten Verträge über eine Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bereits Ende Dezember 2010 unterzeichnet worden. Hierdurch wurde den Maßnahmenträgern die Aufgabe übertragen, durch eine gezielte grundwasserschutzorientierte Beratung der Landwirtschaft zu einer Reduzierung des Stickstoffeintrags in das Grundwasser beizutragen.

In den Bereichen Odenwald/Bergstraße und Untermainebene wird den Landwirten bereits seit 2011 eine Gewässerschutzberatung angeboten. Im Hessischen Ried wurde 2012 in den Maßnahmenräumen Südliches Ried und Riedsande mit der Beratung begonnen; diese konnte im Jahr 2014 auf die Räume Bergstraße und Nördliches Ried ausgeweitet werden.

Die Verträge über die Aufgabenübertragung wurden in den vergangenen Jahren wiederholt verlängert, so dass sich die Beratung inzwischen sehr gut etablieren konnte und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Beraterinnen bzw. Beratern und den Landwirten entstanden ist. Die Teilnahme der Landwirte beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und dem Kooperationswillen aller Beteiligten.

Derzeit nehmen an dem Beratungsprojekt in den drei Maßnahmenräumen mehr als 100 Leitbetriebe mit ca. 600 Dauerbeobachtungsflächen teil. Die tatsächlich mit verschiedener Intensität beratenen Landwirte übersteigt jedoch diese Anzahl um ein Vielfaches. In Verbindung mit der Gewässerschutzberatung werden den Landwirte auch kostenfreie sogenannte Nmin-Beprobungen ihrer landwirtschaftlichen Flächen und Pflanzen-untersuchungen angeboten.

Ziel ist es, den Düngemitteleinsatz zu optimieren und den Stickstoffeintrag in das Grundwasser zu verringern. Insgesamt werden von den Beraterinnen und Beratern hierfür jährlich mehr als 1.200 Düngeempfehlungen erstellt.

Mit den nunmehr unterzeichnenden Verträgen wird der Grundstein für die Fortführung der gewässerschutzorientierten Beratung in den kommenden drei Jahre gelegt. In der Vergangenheit wurden die Verträge üblicherweise nur für eins bis maximal zwei Jahre abgeschlossen. Dieses Jahr werden nun erstmalig Mittel für drei Jahre (2018-2020) bereitgestellt.

Regierungspräsidentin Lindscheid: „Dies bietet allen Beteiligten ein hohes Maß an Planungssicherheit Die Kosten, die vom Land Hessen getragen werden, sind für den Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt mit ca. 2,35 Mio. Euro veranschlagt, die für Beratungen und Maßnahmen in Südhessen zur Verfügung stehen“.

Neue Gesellschaft unterstützt die hessischen Landwirte

Unvorhersehbare Notsituationen führen gerade in landwirtschaftlichen Betrieben zu großen Herausforderungen. Wichtig ist in solchen Situationen, schnell im Zuge der Betriebshilfe für eine Aufrechterhal­tung des Betriebes zu sorgen. Gleiches gilt für die landwirtschaftlichen Haushalte. Anlaufstelle sind dann häufig die Kreisgeschäftsstellen des Hessischen Bauernverbandes sowie die Geschäftsstellen der Maschinenringe Hessen und der hessischen Landfrauen.


Vertragsunterzeichnung in Kassel
Von links: Dr. Heiko Habermann und Uwe Roth
(jeweils Geschäftsführer der Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH), Frank Hassenpflug, Thorsten Kleeberg, Dirk Ender (jeweils SVLFG), Claudia Lex (Geschäftsführung SVLFG), und Peter Voss-Fels, HBV-Generalsekretär HBV. 
Foto: SVLFG
Um in Not geratene Betriebe, zum Beispiel wegen einer Krankheit des Landwirts, unterstützen zu können, ist in der vergangenen Woche die Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH gegründet worden. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Die Gesellschaft unterstützt dabei als Dienstleister der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Hessen diese bei der Erfüllung ihres Auftrages. Antragstellung und Bewilligung der Einsätze erfolgen laut der Meldung durch die SVLFG. Erst danach komme die Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen zum Zug und können dann über den an­trag­stellenden Betrieb diesem den passenden qualifizierten Betriebshelfer entsenden. Der Vorteil für die Antragsteller liegt in der Vereinfachung der Abwicklung, heißt es weiter. Alle Be­triebshelfer sind Arbeitnehmer der GmbH, das heißt der Landwirt muss sich zum Beispiel nicht mehr um Abrechnungsmodalitäten kümmern. Die Abrechnung der Einsätze erfolge dann zwischen der Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH und der SVLFG. „Wir kommen damit einem Wunsch unserer Landwirte nach, die sich eine Ver­ein­fach­ung der Abläufe und vor allem Ansprechpartner vor Ort wünschen“, wird Peter Voss-Fels, Generalsekretär des HBV, zitiert.
Aktuell laufen die Einstellungs­verfahren für qualifizierte Betriebshelfer, damit demnächst die ersten Einsätze erfolgen können. „Der Bedarf an Betriebshilfe in Hessen lässt sich aus den Vorjahreszahlen ableiten und ist beachtlich. Der tatsächliche Bedarf wird in der Startphase des Betriebes noch nicht vollständig mit eigenen Betriebshelfern abzudecken sein können. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Die SVLFG wird dann entscheiden, ob sie eigene Betriebshelfer entsendet oder der Betrieb eine eigene Ersatzkraft gegen Kostenerstattung beschaffen muss. „Wir sind zuversichtlich, schnell weitere Bewerber für den Beruf des Betriebshel­fers zu gewinnen und freuen uns auf qualifizierte Bewerbungen“, so die Ge­schäfts­führer der Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen, Dr. Heiko Habermann und Uwe Roth.
Vergangene Woche wurde laut der Mitteilung die Zusammenarbeit zwischen der SVLFG und der Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH durch Vertragsschluss besiegelt, um so best­mög­li­che Hilfe für die betroffenen Landwirte, unabhän­gig von einer Mitgliedschaft bei den Ge­sellschaftern der Betriebs- und Haus­halts­hilfe Hessen GmbH, zu erreichen, heißt es.
(Quelle: Landwirtschaftliches Wochenblatt, LW – LW 27/2017, https://www.lw-heute.de/betriebs-haushaltshilfe-hessen-gmbh-gegruendet)
AKKOR steht für die Vereinigung für bäuerliche Betriebe und Genossenschaften in Russland. Durch ein Kooperationsprogramm zwischen dem Deutschen Bauernverband und AKKOR fand im Zeitraum vom 15.- 21.10.2017 ein Seminar für die Vertreter der AKKOR-Verbände aus Russland in Hessen statt.
Ziel des Seminares war es, den Teilnehmern einen Einblick in die Arbeit der Bauernverbände in Deutschland zu geben und in diesem Zusammenhang verschiedene landwirtschaftliche Betriebe, genossenschaftliche Einrichtungen oder Maschinen-/Erzeugergemeinschaften vorzustellen.
Hierüber sollte verdeutlicht werden, wie sich die Verbände und Landwirte organisieren und zusammenschließen, um effizient zu arbeiten.
Erfreulicherweise erklärte sich auch ein Mitgliedsbetrieb des WBL Hessen bereit, seine Türen für den Besuch zu öffnen und somit fand am 17. Oktober der Besuch der russischen Delegation beim BBLV Hofheim statt. 
An dieser Stelle danken wir dem Geschäftsführer, Herrn Sebastian Heiser, recht herzlich für seine Unterstützung!

Anbei ein paar Impressionen des Besuchs:

Maschinenringe und Bodenverbände koordinieren den Einsatz von Drohnen zur Verteilung von Schlupfwespen Larven in Maisbestände. Diese Maßnahme ist in Befallsgebieten hochgradig wirtschaftlich.


Der Einsatz braucht jedoch eine Besondere Vorbereitung.

Um diese zu erledigen bitten wir beiliegendes Formular auszufüllen und sich mit uns oder dem MR Wetterau in Verbindung zusetzen.


Entscheiden sie sich bitte frühzeitig für den Einsatz weil die Schlupfwespen Larven erst vermehrt werden müssen. Der biologische Prozess dauert 4 Wochen. Der Einsatz ist ab Mitte Juni sinnvoll.

      


  Hier erhalten Sie das entsprechende Bestellformular 

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Quelle: eRecht24.de

 


V
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